Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma Crossdogging – Fydrich & Niewerth GbR

Crossdogging – Fydrich & Niewerth GbR
Bombeck 24
48727 Billerbeck

Tel.: 0160 96674620
Mail: info[at]crossdogging.de

Finanzamt Coesfeld– Steuernummer 312/5722/2762

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Crossdogging GbR – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglicher Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des online ausgefüllten Formulars und der anschließenden Bestätigung des „Bezahlen"-Buttons zu Stande. Eine Prüfung durch die Crossdogging Fydrich & Niewerth GbR wird dennoch durchgeführt, da Crossdogging ausschließlich von gewerbetreibenden Hundetrainern gebucht werden kann. Eine Nutzung von Privatpersonen und Vereinen ist nicht möglich.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist unter Punkt 5 beschrieben.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung des „Bezahlen"-Button nach Übermittlung des online ausgefüllten Formulars. Dieser Vertrag ist ein monatliches Abonnement in Höhe von 65 € brutto pro Monat.

4.2 Der Vertrag kann über den Button "Abo kündigen" unter "Mein Profil" gekündigt werden und zwar immer bis zu 14 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsaufwand zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 50 EUR vereinbart.

4.4 Die Zahlung wird jeweils am 1. Tag der nächsten Laufzeit ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlungsart wird bei Abschluss des Abonnements individuell festgelegt. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

4.6 Kommt es zu Zahlungsverzögerung steht es dem Dienstleister offen, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Bearbeitungsgebühr wird bei Zahlungsverzögerungen erhoben.

5. Leistungsumfang

Zur Erfüllung des Vertrags wird das Crossdogging-Team folgende Leistungen erbringen:

5.1 Wöchentliche Vorbereitung und Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen für die Crossdoggingstunde in der kommenden Woche.

5.2 Aufführung der Crossdoggingergebnisse unter www.crossdogging.de, sofern die Ergebnisse der jeweiligen Hundeschule bis sonntags 23:59 Uhr in das Eingabeportal eingetragen wurden.

5.4 Bereitstellung unseres Logo zur Werbezwecken für die eigene Internetseite.

5.5 Unterstützung bei der Durchführung von Crossdogging auf Events, sowie die Bereitstellung der dafür benötigten Unterlagen.

5.6 Eigene individuelle Profilseite auf der Website www.crossdogging.de.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6. Verschwiegenheitspflicht des Dienstleisters

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

6.1 Verschwiegenheitspflichten des Auftraggebers

6.1.1 Die vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Aufgaben unterliegen einem strengen Copyright und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch die Vervielfältigung und Verbreitung der Aufgaben wird ausdrücklich untersagt.

6.1.2 Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert zu vernichten und vom PC und sonstigen Medien zu löschen. Die weitere Nutzung der Aufgaben nach Beendigung des Vertrags ist nicht gestattet.

6.1.3 Die zur Verfügung gestellten Aufgaben dürfen von den Trainern nur in der zur Verfügung gestellten Kalenderwoche genutzt werden. Eine Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt und für andere Kurse außer denen, die dem Zwecke des Crossdogging unterliegen, sind nicht vorgesehen.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der  Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:ausschließlich der Sitz des Dienstleisters

9. Wettbewerbsverbot

Die teilnehmende Hundeschule verpflichtet sich, das Wissen und Können über das Crossdogging nicht in die Dienste eines mit dem Auftragnehmer in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

10. Vertrauensklausel

10.1 Es muss auf jegliche Art der Gewalt verzichtet werden. Wir setzen voraus, dass in dem Training ohne Hilfsmittel wie Stachel- und Stromhalsbänder und ähnlichem gearbeitet wird.

10.2  Wir setzen voraus, dass die Trainer der Crossdoggingstunde ausreichend qualifiziert sind und die Gesundheit der Hunde jederzeit im Vordergrund steht. Verletzungen des Hundes durch Crossdoggingübungen obliegen der Verantwortung des Trainers. Das Crossddogging-Team kann hierfür nicht belangt werden.

10.3 Gesundheit geht vor Ruhm. Die Hunde dürfen nicht zu den Übungen gezwungen werden.

10.4 Dass die Hundeschule in der Vergabe der Punkte ehrlich handeln und die Aufgaben korrekt ausgeführt werden, sehen wir als Selbstverständnis. Da wir nicht jedes Training kontrollieren können, werden wir uns auf Ihr Wort verlassen.

11. Sonstige Bestimmungen

Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit  der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.